Honorar
Da jede Sitzung sehr individuell abläuft und sich nach Ihren Bedürfnissen richtet, ist es im Vorfeld schwer vorhersehbar, wie lange eine auf dich persönlich abgestimmte Sitzung dauern wird. Aus diesem Grund rechne ich pro Stunde ab. Dies gibt uns die Möglichkeit in aller Ruhe und ohne Zeitdruck auf deine Themen einzugehen, und ich kann dir die zu Recht erwartete hohe Qualität und ungeteilte Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen. Zur besseren Abstimmung biete ich ein Vorgespräch an.
Das Honorar je Sitzung berechnet sich nach der von dir tatsächlich gebrauchten Zeit. Pro 60 Minuten fallen folgende Stundensätze nach Maßgabe der vereinbarten Terminzeiten an:
- Montag - Freitag: 85,00 EUR/Std.
- Samstag u. Sonntag: 110,00 EUR/Std.
- 5er-Karte (5 Sitzungen) - 385,00 EUR
Die Sitzungen finden in meiner Heilpraktiker-Praxis im Kreis Heinsberg in 52525 Waldfeucht, Kluserweg 21 oder Online via Zoom, etc. oder per Telefon statt.
Sie erhalten für jede Sitzung eine Rechnung und haben die Möglichkeit in bar vor Ort oder vorab via Überweisung / Paypal zu zahlen. Sollte eine gebuchte Sitzung länger dauern als geplant, erfolgt die Bezahlung nach der Stunde auf Rechnung.
Erfahrungsgemäß wird das Honorar in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und muß daher selbst gezahlt werden.
Bei Privatversicherungen hängt die Übernahme der Kosten von Ihrer Versicherung ab. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkass.
Absage von vereinbarten Sitzungsterminen
Es ist mein Anspruch, bestmöglich auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche einzugehen. Aus diesem Grund plane ich für Ihre Sitzung sehr viel Zeit ein. Sollten Sie daher wider Erwarten einen Sitzungstermin absagen müssen, bitte ich Sie, mir möglichst rasch Bescheid zu geben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass jeder mündlich oder schriftlich vereinbarte Termin, der nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt wird, pauschal mit der nachfolgenden Zeit in Rechnung gestellt wird.
- Einzelgespräche: 1 Stunde
- Meditation: 1 Stunde
Das Ausfallhonorar ist ohne Frist fällig.
Die Einnahmen aus der Tätigkeit als Heilpraktiker unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei.
Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.